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Steuern im E-Commerce

Steuern im E-Commerce: Das müssen Onlineshop-Betreiber beachten

Der Onlinehandel boomt. Immer mehr Verbraucher kaufen Produkte im Internet und freuen sich über eine bequeme Lieferung. Auch du möchtest mit einem eigenen Onlineshop oder mit Dropshipping Geld verdienen? Durch gutes Marketing kann aus deiner Idee ein großer Erfolg werden. Doch Onlinehandel ist komplexer als man vermuten möchte. Besonders das Thema Steuern im E-Commerce nimmt im unternehmerischen Alltag viel Zeit ein. Als Expertin für vorbereitende Buchhaltung im E-Commerce weiß ich, worauf Onlineshop-Betreiber achten müssen. In diesem Artikel erkläre ich dir, welche Steuern im E-Commerce anfallen und was du darüber wissen solltest.

Steuern im E-Commerce, die du auf dem Schirm haben solltest

Wenn du Geld verdienst, möchte der Fiskus einen Teil davon abhaben. Das gilt für Arbeitnehmer und Selbstständige, also auch für Onlinehändler. Sobald du in Deutschland Gewerbe anmeldest, bist du hier steuerpflichtig.

In den folgenden Abschnitten stelle ich dir die Steuerarten vor, die du als Onlineshop-Betreiber auf jeden Fall kennen und beachten solltest.

E-Commerce und Einkommensteuer

Bei der Einkommensteuer handelt es sich um den Teil deines Bruttogehalts, den du an das Finanzamt abführen musst.

Diese Steuer muss jede Person zahlen, die in Deutschland Einnahmen erwirtschaftet. Das gilt auch für Selbstständige. Und zwar unabhängig davon, unter welcher Rechtsform sie Gewerbe anmelden und wie groß ihr Business ist. Du arbeitest mit der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG, weil dein Onlineshop erst anläuft? Auch dann musst du deine Einnahmen offenlegen und gegebenenfalls Einkommensteuer abführen.

Die Ermittlung der Einkommensteuer im E-Commerce und in anderen Branchen erfolgt im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Maßgeblich ist dabei der erwirtschaftete Gewinn. Also das Geld, dass du mit deinem Onlineshop tatsächlich verdient hast.

Was Steuern im E-Commerce betrifft, so ist es deine Pflicht, im Onlineshop generierte Gewinne in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Führst du ein Kleingewerbe, erfolgt die Gewinnermittlung über die sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Klicke auf den hinterlegten Link, um mehr über die Buchhaltung im Kleingewerbe zu erfahren.

E-Commerce und die Umsatzsteuer

Als angehender Gewerbetreibender hast du die Möglichkeit, zunächst als Kleinunternehmer gemäß §19 UStG tätig zu sein. In diesem Fall musst du keine Umsatzsteuer in deinen Rechnungen ausweisen und auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Allerdings ist es dir nicht möglich, Vorsteuer geltend zu machen. Das bedeutet, du kannst von dir beglichene Vorsteuer nicht zu deinem Vorteil nutzen.

Da Steuern im E-Commerce ohnehin ein komplexes Thema ist und weil im Handel meist hohe Betriebsausgaben entstehen, entscheiden sich viele Onlineshop-Betreiber gegen das Kleinunternehmertum. Dann entsteht die Umsatzsteuerpflicht mit Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit. Sie verpflichtet Onlinehändler dazu, Mehrwertsteuer auf ihren Rechnungen auszuweisen.

Die Zahllast an das Finanzamt ist über die Umsatzsteuervoranmeldung zu ermitteln. Dabei zieht man die Summe der geleisteten Vorsteuer von der Summe der erhaltenen Umsatzsteuer ab. Die Differenz entspricht dann der steuerlichen Zahllast.

Kläre vorher ab, welche Art der Besteuerung für dich gilt – Soll- oder Ist-Versteuerung. Stelle außerdem sicher, deine Umsatzsteuervoranmeldung im korrekten Turnus zu erstellen. Möglich ist in der Regel eine monatliche, quartalsweise oder jährliche Umsatzsteuervoranmeldung.

Wie viel Umsatzsteuer berechnen?

Als Verbraucher kommt man regelmäßig mit der Mehrwertsteuer in Kontakt. Als Unternehmer stehst du nun auf der „anderen Seite“. Darum solltest du dich gut über dieses Thema informieren. Wusstest du, dass es verschiedene Umsatzsteuerschlüssel gibt? Abhängig davon, welche Produkte du verkaufst und wo sich deine Kunden befinden, musst du unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen.

Als Onlineshop-Betreiber wirst du sehr wahrscheinlich mit der 19% Umsatzsteuer arbeiten. Möchtest du Bücher verkaufen, musst du jedoch 7% Umsatzsteuer ausweisen.

Ansonsten gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% vorwiegend für frische Lebensmittel wie Eier, Früchte und Getreide sowie für lebende Tiere. 

One Stop Shop Verfahren im E-Commerce

Da E-Commerce immer präsenter wird und den Handel über Landesgrenzen hinweg für kleine Unternehmen erleichtert, hat sich die EU im Jahr 2021 eine Erleichterung überlegt:

Durch das One Stop Shop0 Verfahren (OSS) müssen Onlinehändler nur noch in einem EU-Staat Umsatzsteuer zahlen. Und zwar auch, wenn sie in andere EU-Länder liefern. Beachte aber, dass auch das OSS Verfahren komplex ist und auch die vereinfachte Mehrwertsteuerabwicklung ihre Tücken hat. Zur Teilnahme am OSS Verfahren musst du dich außerdem aktiv registrieren.

Mein Tipp: Finde einen Steuerberater, der sich sehr gut mit Steuern im E-Commerce auskennt. Alternativ dazu kannst du deine vorbereitende Buchhaltung auslagern. Als Expertin für Onlineshop-Buchhaltung sorge ich für Ordnung. Springe gerne auf meine Website, um mehr über mein Angebot zu erfahren. 

Mehr über Outsourcing in der Buchhaltung

Steuern im E-Commerce: Dank guter Software den Überblick behalten

An dieser Stelle muss ich leider eine kleine Warnung aussprechen, denn:

Die Buchhaltung für Onlineshops ist mit besonderen Herausforderungen verbunden. Sie beinhaltet einige manuelle Aufgaben und gilt dadurch als sehr zeitintensiv. Um Zeit zu sparen, lagern Shop-Betreiber die gesamte Onlineshop-Buchhaltung an ihren Steuerberater aus. Doch auch in Steuerbüros ist man oft kein großer Fan von E-Commerce.

Mit den richtigen Tools kannst du deine Buchführung digitalisieren. Dadurch wird sie zeitsparend, nachvollziehbar und ordnungsgemäß. Als Expertin für digitale Buchhaltung habe ich die besten Tools für Büro und Buchführung zusammengefasst: Erfahre alles über praktische Software für Onlineshops.

E-Commerce und Gewerbesteuer

Nicht nur dein zuständiges Finanzamt, sondern auch deine Gemeinde möchte ein Stück vom Kuchen abhaben. Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, also eine Gemeindesteuer. Um Inhaber kleinerer Unternehmen etwas zu entlasten, hat der Gesetzgeber einen Freibetrag eingerichtet. Dieser liegt aktuell bei einem Ertrag von 24.500€.

Somit gehört diese Steuerart natürlich auch in die Liste der Steuern im E-Commerce, die du kennen solltest. Doch wie hoch ist die Gewerbesteuer? Die Höhe der Gemeindesteuer richtet sich nach drei Faktoren:

  • Ertrag
  • Steuermesszahl
  • Hebesatz (regional unterschiedlich)

Es ist sinnvoll, sich schon frühzeitig darüber zu informieren, wie hoch der Gewerbesteuerhebesatz in deiner Kommune ist. So kannst du durch Multiplikation der der Faktoren grob abschätzen, wie viel Geld zu für die Gewerbesteuer zurückstellen solltest. Auf diese Weise kannst du böse Überraschungen vermeiden.

E-Commerce und Körperschaftsteuer

Keine Sorge – die Körperschaftssteuer betrifft dich nur, wenn du eine Kapitalgesellschaft führst. Dazu zählen beispielsweise UG und GmbH. Da diese Rechtsformen bei kleinen und mittelgroßen Onlineshops eher selten sind, möchte ich dieses Thema gar nicht konkreter behandeln. Der Vollständigkeit halber darf sie in einer Liste der Steuern im E-Commerce aber nicht fehlen.

Vielfältige Steuerpflichten für Onlineshop-Betreiber

Viele Coaches versprechen das „schnelle Geld“ durch Dropshipping und E-Commerce… Und ja, es ist richtig, dass man im Onlinehandel gutes Geld verdienen kann. Gutes Marketing macht es möglich. Doch man darf die Arbeit hinter den Kulissen nicht vergessen. Damit du von deinem Ertrag wirklich profitieren kannst, solltest du für ein straffes Backoffice und eine automatisierte Buchhaltung sorgen. Fundiertes Wissen rund um deine Steuerpflichten sind eine wichtige Basis dafür.

Du möchtest dich auf den Verkauf im Onlineshop und dein Marketing konzentrieren?

Für Themen wie Steuern im E-Commerce und andere Feinheiten hast du keine Kapazitäten?

Gerne biete ich dir die Unterstützung, die du brauchst. Dabei kann ich deine Buchhaltung digitalisieren, unterstütze ich dich bei der Einrichtung der Buchhaltungssoftware, binde weitere sinnvolle Tools an und halte dir den Rücken frei. Darüber möchtest du mehr erfahren? Dann sollten wir uns unbedingt kennenlernen! Sichere dir deine unverbindliche Erstberatung, indem du deinen Wunschtermin in meinem Kalender blockst:

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Digitale Grüße,

deine Sabine 🙋🏼‍♀️

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