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Darauf ist bei einem Kleingewerbe zu achten

Kleingewerbe

Der Schritt in die Selbstständigkeit ist spannend. Doch er beinhaltet auch Herausforderungen. Möchtest du dich selbständig machen, musst du ein Gewerbe anmelden und eine Rechtsform für dein Unternehmen wählen. Dann solltest du prüfen, ob du als Kleingewerbetreibender durchstarten und dir Vorteile sichern kannst.

Vorteile? Richtig! Erfüllst du mit deinem Gewerbe bestimmte Voraussetzungen, musst du nicht die strengen Vorgaben des Handelsgesetzbuches erfüllen. Was genau das Kleingewerbe ist, welche Vorteile es mit sich bringt und worauf du beim Kleingewerbe achten musst, erkläre ich dir in diesem Artikel.

Was ist ein Kleingewerbe?

Bevor wir tiefer in das Thema einsteigen, musst du wissen, was ein Kleingewerbe ist und wie man Kleingewerbe definiert. 

  • Bei einem Kleingewerbe handelt es sich um ein gewerbliches Unternehmen, welches nicht im Handelsregister eingetragen ist.
  • Kleingewerbetreibende können unter gewissen Voraussetzungen die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen und sind dadurch nicht umsatzsteuerpflichtig.
  • Als Inhaber eines Kleingewerbes bist du nicht bilanzpflichtig und kannst deine Gewinne über die Einkommensteuererklärung versteuern.

Kurzum: Das Kleingewerbe entlastet Unternehmen in Hinblick auf Bürokratie und Arbeitsaufwand. Welche Vorteile sich daraus ergeben und was du beim Kleingewerbe beachten musst, erkläre ich dir etwas weiter unten in diesem Artikel. Doch wieso dürfen sich Kleingewerbetreibende und Kleinunternehmer überhaupt von Vereinfachungen profitieren?

Warum gibt es das Kleingewerbe?

Die steuerrechtlichen Vorgaben für Kaufleute gemäß Handelsgesetzbuch sind umfassend: Pflicht zur Umsatzsteuervoranmeldung sowie zum Abführen der Umsatzsteuer, doppelte Buchhaltung, Gewinn und Verlust Rechnung, Bilanz… All diese Dinge erfordern umfangreiches buchhalterisches Wissen! 

In größeren Unternehmen gibt es meist eine eigene Buchhaltung, die sich mit diesen Aufgaben auseinandersetzt. In kleinen Unternehmen mit vergleichsweise wenig Umsatz ist das anders.

Das sieht auch der Fiskus so. Per Gesetz definiert er Kleingewerbe deshalb als Unternehmen, die „nach Art und Umgang keinen kaufmännisch eingerichteten Betrieb“ erfordern. Somit sind sie anders zu behandeln als die in § 1 Abs. 2 definierten Handels- und Gewerbebetriebe. Die Vorgaben des Handelsgesetzbuches treffen also nicht auf Kleingewerbe zu. 

Diese Unterscheidung soll kleineren Unternehmen die Abläufe erleichtern und das Finanzamt entlasten. Du führst ein Kleingewerbe, doch die Buchhaltung überfordert dich trotzdem? Dann solltest du die Buchhaltung auslagern. Hier erfährst du, wieso du die Buchhaltung outsourcen solltest.

Wer kann ein Kleingewerbe anmelden?

Das Kleingewerbe ist nicht für jede unternehmerische Rechtsform eine Option. Ausgeschlossen sind alle Rechtsformen, die im Handelsregister eingetragen werden müssen, also: eingetragene Kaufleute (e.K.), Kapitalgesellschaften (GmbH, UG oder AG), Personenhandelsgesellschaften (oHG, GmbH & Co KG). Bei diesen Rechtsformen gilt das Unternehmen als juristische Person. 

Gründest du ein Unternehmen mit einer anderen Rechtsform, kannst du die Vorteile des Kleingewerbes für dich nutzen. Dazu gehören diese:

  • Einzelunternehmer
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Voraussetzungen für das Führen eines Kleingewerbes

Neben der Rechtsform eines Unternehmens sind aber vor allem Umsatz und Gewinn relevant dafür, ob ein Kleingewerbe in Frage kommt oder nicht. Ihre Höhe entscheidet darüber, ob das Finanzamt dich als Kleingewerbetreibenden anerkennt. Als Größenschwellen gelten dabei die folgenden Beträge:

  • 60.000 Euro Gewinn 
  • und/oder 600.000 Euro Umsatz 

Außerdem kann das Finanzamt andere Kriterien als Bemessungsgrundlage heranziehen, zum Beispiel:

  • Mitarbeiterzahl, Betriebsgröße sowie Anzahl von Geschäftsvorfällen
  • Fremdkapitalquote
  • Betriebsvermögen

Du meldest dein Gewerbe erst an? Nach deiner Anmeldung erhältst du von der zuständigen Behörde deinen Gewerbeschein. Bald darauf meldet sich das Finanzamt mit einem steuerlichen Erfassungsbogen bei dir. Außerdem erhältst du deine gewerbliche Steuernummer. Nach jedem Geschäftsjahr legst du dem Finanzamt dann deinen Umsatz sowie deine Gewinne im Rahmen der Steuererklärung offen. 

Erfüllst du die Voraussetzungen für das Kleingewerbe nicht mehr, gelten zukünftig die allgemeinen Regeln des HGB für dich. Umsetzen musst du diese jedoch nicht sofort, sondern erst zu Beginn des Jahres nach der Aufforderung.

Kleinunternehmer oder Kleingewerbe?

Diese beiden Begriffe werden häufig miteinander verwechselt und ähneln sich auch stark. Doch du solltest wissen, dass es Unterschiede gibt. 

  • Für die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG gelten andere Umsatz- und Gewinnschwellen als für das Kleingewerbe. In der Praxis werden die beiden Modelle oft kombiniert, um das Maximum an Erleichterung herauszuholen. 
  • Das Kleingewerbe ist rechtlich im Handels- und Gewerberecht angesiedelt. Die Kleinunternehmerregelung dagegen im Umsatzsteuergesetz. Auch wenn beide Modelle sich in der Praxis oft überschneiden, solltest du wissen, wie du auftrittst – als Kleinunternehmer oder Kleingewerbe? 
  • Sonderfall Freiberufler: Als Freiberufler kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen, giltst aber niemals als Kleingewerbetreibender, weil du kein Gewerbe führst.
Sabine Zay mit verschränkten Armen

Diese Vorteile hat ein Kleingewerbe

Von folgenden Vorteilen kannst du als Kleingewerbetreibender profitieren:

  • Keine doppelte Buchhaltung, keine Bilanz: Die einfache Buchführung mit Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) reicht aus.
  • Du brauchst keine genaue Geschäftsbezeichnung, musst auf Geschäftskorrespondenz also lediglich deinen Vor- und Zunamen aufführen.
  • Deine Gewinne versteuerst du ganz einfach über die Einkommensteuer.
  • Je nach Gewinnumfang kannst du die Gewerbesteuer umgehen – der Freibetrag für Gewerbesteuer liegt derzeit bei 24.500 Euro Gewinn für Kleingewerbe.
  • Du kannst dich vom IHK-Beitrag befreien lassen: für zwei Jahre komplett, für weitere zwei Jahre teilweise – hier gilt ein Gewinn von 25.000 Euro pro Jahr als Schwelle.
  • Nutzt du außerdem die Kleinunternehmerregelung, bist du nicht umsatzsteuerpflichtig – so sparst du dir noch mehr Zeit und Arbeit.

Gerade für Einzelunternehmer bietet das Kleingewerbe viele Vorteile. Durch die Regelung entfallen bürokratische und steuerrechtliche Hürden, die mit massivem Aufwand verbunden sein können. Das macht die Existenzgründung auch für diejenigen attraktiv, die nur nebenberuflich selbstständig sein oder langsam wachsen möchten.

Trotz der vielen Vorteile kann das Kleingewerbe auch buchhalterische Herausforderungen mit sich bringen. Du möchtest dich lieber auf dein Kerngeschäft konzentrieren? Dann solltest du deine Buchhaltung auslagern. Gerne unterstütze ich dich dabei. Du möchtest mehr über mein Angebot erfahren?

Hat ein Kleingewerbe auch Nachteile?

Jede Medaille hat zwei Seiten. Beim Kleingewerbe geht es aber vor allem um Erleichterung. Gleich zähle ich ein paar Dinge auf, die du beim Kleingewerbe auf jedem Fall auf dem Schirm haben solltest. Vor allem beim Erstellen der Rechnungen lauern Stolperfallen. Du möchtest wissen, wie eine ordnungsgemäße Rechnung aussehen muss? Das erkläre ich dir in diesem Artikel.

Was du beim Kleingewerbe beachten solltest:

  • Haftung: Als Kleingewerbetreibender haftest du mit deinem gesamten Vermögen – und zwar mit dem Firmen- und Privatvermögen.
  • Dein Vor- und Zuname bilden den offiziellen Geschäftsnamen. Sie müssen also auf jeder Geschäftskorrespondenz zu finden sein, denn DU bist der Vertragspartner – nicht als Kaufmann, sondern als Person.
  • Wenn du nicht umsatzsteuerpflichtig bist, musst du das auf Rechnungen vermerken. Der entsprechende Hinweis auf der Rechnung bei Kleinunternehmerregelung kann zum Beispiel so aussehen: „Gemäß Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG enthält der ausgewiesene Betrag keine Umsatzsteuer.“
  • Als Kleinunternehmer kannst du keine Vorsteuer geltend machen, da du auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführst.

Als Inhaberin eines Buchhaltungsservice rate ich dir zu einem guten Buchhaltungsprogramm. Damit kannst du viele Abläufe der Kleingewerbe-Buchhaltung digitalisieren und sogar automatisieren. Bei meinen Kunden setze ich auf lexoffice, denn die Software ist vielseitig und passt sich jeder Unternehmensgröße perfekt an. Unsicher, ob das Buchhaltungsprogramm auch zu deinem Business passt? Dieser Artikel hilft dir sicherlich weiter: Digitale Buchhaltung – Lohnt sich lexoffice für Kleingewerbe?

Fazit zum Kleingewerbe

Die Gründung eines eigenen Unternehmens ist komplex genug. Es ist schön, dass der Gesetzgeber Erleichterungen für diejenigen schafft, die unterhalb einer bestimmten Umsatz- und Gewinngrenze liegen. Als Kleingewerbetreibender kannst du von vielen Vorteilen profitieren. 

Beachte aber, dass du ein paar Dinge auf jeden Fall beachten solltest, um ordnungsgemäße Rechnungen ausstellen zu können und keinen Ärger mit dem Finanzamt zu bekommen. Auf keinen Fall solltest du also deine Buchhaltung schleifen lassen. Außerdem muss dir bewusst sein, dass du nicht automatisch Kleinunternehmer bist, wenn du ein Kleingewerbe führst.

Digitale Grüße,

deine Sabine 🙋🏼‍♀️

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