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Geschenke für Geschäftspartner

Geschenke für Geschäftspartner und Kunden

Vor allem in der Vorweihnachtszeit fragen sich viele Gewerbetreibende, ob sie Geschenke für Geschäftspartner und Kunden organisieren sollen. Dabei sollen Aufmerksamkeiten am Jahresende meist als kleine Wertschätzung für die gewinnbringende Zusammenarbeit dienen. 

Und nicht nur der Empfänger darf sich darüber freuen! Auch du als Schenkender profitierst, wenn du die Geschenke für Geschäftspartner und Kunden clever auswählst. Ein mit Bedacht gewähltes Präsent kann nämlich deine Steuerlast senken. Wieso das so ist und was du beachten musst, wenn du Geschenke von der Steuer absetzen möchtest, erfährst du in diesem Artikel.

Geschenke für Geschäftspartner als Zeichen der Wertschätzung

Wenn du unsicher bist, ob du Aufmerksamkeiten verschenken sollst, frage dich: Würden sich die Empfänger darüber freuen? Könnte das Präsent unsere Geschäftsbeziehung stärken?

Geschenke für Geschäftspartner können praktisch, informativ oder witzig sein. Unnützes landet schnell in der nächsten Ecke. Billig hergestellte Produkte gehen unter Umständen schnell kaputt. Im Idealfall findest du ein erschwingliches aber hochwertiges Geschenk, das einen konkreten Mehrwert bietet und das weder kitschig noch unangemessen ist. Du möchtest gerne abzugsfähige Geschenke verteilen? Dann lies jetzt unbedingt weiter.

Geschenke für Geschäftspartner steuerlich absetzen

Geschenke dienen der Kundenpflege. Ebenso können sie die Geschäftsbeziehungen festigen. Du kannst dich damit in Erinnerung rufen und zeigen, dass du dich über die unkomplizierte Zusammenarbeit freust. Gelingt es dir, ein Präsent zu finden, das dem Empfänger gefällt, ist das natürlich das Sahnehäubchen. 

Aber jetzt zum Wesentlichen: Schenken macht Freude. Als Unternehmer willst du aber natürlich wissen, ob und wie du Geschenke als Betriebsausgaben geltend machen kannst. Mit diesem Wissen kannst du Steuern sparen, Ärger mit dem Finanzamt vermeiden und deine Wertschätzung zum Ausdruck bringen.

Freibetrag bei Geschenken

§4 Abs. 5 EStG regelt die Absetzbarkeit von Geschäftspartner- und Kundengeschenken, die unterhalb des Freibetrages von €35 brutto liegen. Im Klartext bedeutet das Gesetz:

Du kannst pro Person und Jahr ein Geschenk im Wert von maximal €35 vergeben, das du von der Steuer absetzen kannst. Dabei darf dein Geschenk auch privat nutzbar sein. Schenkst du etwas für die betriebliche Nutzung, darf das Präsent den Freibetrag sogar übersteigen. Ein Beispiel? Dein Lieferant ist ein Handwerksbetrieb und du schenkst ihm Spezialwerkzeug für die Nutzung im Betrieb.

Schenkst du Dinge für die Privatnutzung, sei dir bewusst darüber, dass schon das kleinste Übersteigen des Freibetrags beim Finanzamt als Ausschlusskriterium gilt. Das gilt schon ab einem Bruttowert von €35,01.

Diese Regelung gilt für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen. Wenn dein Business unter die Kleinunternehmerregelung fällt, kannst du Geschenke als Betriebsausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Es gilt ein Bruttowert von €35.

Du stellst deine Kundengeschenke selbst her? Auch das ist möglich. In diesem Fall ersetzen die Herstellungskosten den Nettobetrag.

Geschenke für Geschäftspartner und Beweispflicht

Um die Geschenke als Betriebsausgaben geltend zu machen, solltest du diese Tipps befolgen: 

  • Lege die entsprechenden Belege feinsäuberlich ab.
  • Buche diese Art der Betriebsausgaben separat.
  • Fotografiere die Geschenke und reiche die Fotos gegebenenfalls als Beweis beim Finanzamt mit ein.
  • Füge deiner Steuererklärung eine Liste bei, in der du auf die entsprechenden Belege verweist, Empfänger nennst und Anlässe aufführst.

Du solltest wissen, dass die Beweispflicht rund um Geschenke für Geschäftspartner und Kunden bei dir als Schenkendem liegt, nicht beim Empfänger. Um böse Überraschungen zu vermeiden, solltest du das Thema „Schenken“ nicht nebenbei laufen lassen. Beziehe die Ausgaben dafür also ganz normal in deine vorbereitende Buchhaltung ein.

Du hast Angst, dabei Fehler zu machen, denn die vorbereitende Buchhaltung ist dir sowieso ein Graus? Dann schau dir gerne mal mein Dienstleistungsportfolio an. Wenn du möchtest, kannst du deine vorbereitende Buchhaltung auslagern – an mich!

Ausnahme: Kleinstgeschenke und Streuartikel

Liegt der Wert deines Geschenkes bei weniger als €10, kannst du dir das genaue Aufdröseln sparen. Auch dabei handelt es sich um den Nettobetrag. Dieses Verfahren wird auch oft genutzt, wenn Unternehmer Geschenke für Mitarbeiter verteilen.

Weitere Vorgaben für die Abzugsfähigkeit von Geschenken für Geschäftspartner 

Dass du deinen Kunden und Geschäftspartnern etwas schenken und den Gegenwert steuerlich geltend machen kannst, ist ein Entgegenkommen des Fiskus. Es ist also nur logisch, dass es noch weitere Vorgaben und sogar Ausnahmen gibt. Damit du Geschenke für Geschäftspartner als Betriebsausgaben deklarieren kannst, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Du schenkst aus betrieblichen Gründen. Das bedeutet, der Empfänger ist bereits Kunde oder Geschäftspartner. Geschenke dürfen also nicht als Anreiz für Erstaufträge genutzt werden.
  • Du erwartest keine Gegenleistung für das Geschenk. Sobald dein Präsent an Bedingungen wie Rabatte, weitere Aufträge oder Gegenleistungen geknüpft ist, kannst du es nicht mehr als Betriebsausgabe geltend machen.

Es wäre ärgerlich, wenn das Finanzamt Nachweise sehen möchte und du diese nicht liefern kannst. Deshalb gilt: Sei ehrlich und führe sauber Buch über Geschenke für Geschäftspartner und Kunden. Besonders einfach geht das, wenn du Belege digitalisierst. Mehr darüber erfährst du in diesem Artikel.

Geschenke für Geschäftspartner und Kunden – so hebelst du die Freigrenze aus

Natürlich sollst du in deiner Steuererklärung nicht schummeln. Trotzdem hast du die Möglichkeit, Geschenke zu machen, die teurer als €35 sind. Wenn du Geschenke oberhalb der Freigrenze als Betriebsausgabe geltend machen möchtest, solltest du Folgendes wissen:

Dient dein Geschenk ausschließlich der betrieblichen Nutzung, darf es die €35 übersteigen! Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn du einem Handwerksbetrieb ein spezielles Werkzeug zur Verfügung stellst. Damit der Steuerabzug komplikationslos über die Bühne geht, solltest du entsprechende Nachweise über die betriebliche Nutzung beim Finanzamt einreichen.

Geschenke für Geschäftspartner und die Pauschalsteuer

Erhalten Unternehmer Zuwendung, entsteht dieser Person ein geldwerter Vorteil. Geschenke müssten also als Betriebseinnahme verbucht werden. Weil in der Praxis aber niemand schenken und dem Beschenkten die Steuerlast aufbrummen möchte, gibt es die Pauschalversteuerung. 

Damit kannst du die Empfänger beim Finanzamt „freikaufen“. Das bedeutet, du trägst neben den Kosten für das Geschenk auch die Steuerlast, die der Empfänger zu tragen hätte. Der Steuersatz wird dabei pauschal mit 30% plus Solidaritätszuschlag kalkuliert. Wählst du Geschenke aus, die du als Betriebsausgaben geltend machen kannst, sparst du aber trotz Pauschalsteuer noch Geld.

Geschenkideen

Es gibt so viele verschiedene Möglichkeiten. Die folgenden Ideen eignen sich vielleicht auch für deine Geschäftskontakte:

  • (Technische) Kleingeräte: Handyzubehör, Powerbanks, externe Speicherplatten oder ähnliches.
  • Gebundene Bücher aller Art, zum Beispiel Kochbücher, Besteller-Romane, Fotobücher, Reiseführer oder künstlerische Werke.
  • Gutscheine für Kulturveranstaltungen wie Theaterstücke, Konzerte, Oper oder Museen.
  • Kulinarische Geschenkkörbe mit Delikatessen oder eine gute Flasche Wein.

Je besser du die Empfänger kennst, desto leichter wird es dir fallen, ein passendes Präsent zu finden. Vermeide es, lieblos ausgewählte oder unnütze Dinge zu verschenken.

Eine individuelle Entscheidung

Ob es bei all den Vorgaben Spaß macht zu schenken? Das musst du für dich entscheiden. Es gibt Branchen – vor allem im virtuellen Bereich -, in denen man auf Geschenke weitgehend verzichtet.

Doch gerade in Unternehmen mit viel direktem Kontakt zu Kunden und Geschäftspartnern gehören kleine Aufmerksamkeiten zum Jahresende irgendwie dazu. Sie sorgen für einen angenehmen Abschluss und stärken die Geschäftsbeziehung für das neue Kalenderjahr.

Du hast noch Fragen rund um Geschenke für Geschäftspartner und Kunden? Lass dich dazu am besten von deinem Steuerbüro beraten oder sende mir eine Nachricht.

Digitale Grüße,

deine Sabine 🙋🏼‍♀️

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